Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im Folgenden und hier zum Download: AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von FAIR WOHNEN

  1. GELTUNGSBEREICH
    • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von FAIR WOHNEN.
    • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FAIR WOHNEN.
    • Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart und schriftlich bestätigt wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, -HAFTUNG, VERJÄHRUNG
    • Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn FAIR WOHNEN ihn schriftlich bestätigt. Bei Aufenthalten ohne vorherige Anmeldung und bei Vertragsverlängerungen am Ort ist bei Vertragsschluss der volle Rechnungsbetrag fällig. Sofern der Betrag nicht gezahlt wird, ist FAIR WOHNEN zum sofortigen Rücktritt berechtigt.
    • Vertragspartner sind FAIR WOHNEN und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er FAIR WOHNEN gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem FAIR WOHNEN-Aufnahmevertrag, sofern FAIR WOHNEN eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    • FAIR WOHNEN haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungs-typischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von FAIR WOHNEN beschränkt.
    • Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten FAIR WOHNEN auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
  1. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
    • FAIR WOHNEN ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    • Der Kunde ist verpflichtet die von FAIR WOHNEN bestätigte Mietzahlung bis spätestens 28 Tage vor Anreise auf das Konto von FAIR WOHNEN zu überweisen. Wird die Mietzahlung nicht geleistet, behält FAIR WOHNEN sich vor, die Buchung für den Gast kostenpflichtig zu stornieren (siehe 4.2). Für kurzfristige Buchungen, mit einem Vorlauf von weniger als 28 Tagen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig und muss umgehend auf das Konto von FAIR WOHNEN überwiesen werden.
    • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein. Für den Fall, dass die gesetzliche MwSt. sich ändert kann FAIR WOHNEN eine entsprechende Anpassung des Übernachtungspreises vornehmen, vorausgesetzt der Kunde ist noch nicht angereist und die neue MwSt. ist zum Zeitpunkt der Anreise bereits gültig.
    • Die Preise können von FAIR WOHNEN ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Gäste, der gebuchten Zimmer, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und FAIR WOHNEN zustimmt.
    • FAIR WOHNEN ist berechtigt nach eigenem Ermessen eine Sicherheitsleistung (Kaution) für die Mietdauer zu verlangen. Die Kaution ist bei Anreise in bar zu hinterlegen oder im Vorwege zu überweisen. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom Alter und Anzahl der Gäste sowie die Mietdauer. Sie beträgt maximal 25 % des Übernachtungspreises aber mindestens € 100,-. Die Kaution dient FAIR WOHNEN als Sicherheit gegen Schlüsselverlust, Diebstahl und Beschädigungen am Inventar. Gibt es beim Auszug von Seiten FAIR WOHNEN nichts zu beanstanden, so wird die Kaution ebenfalls in bar bzw. per Rücküberweisung und in voller Höhe zurückgezahlt.
    • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von FAIR WOHNEN aufrechnen oder mindern.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNGEN)
    • Ein Rücktritt des Kunden von dem mit FAIR WOHNEN geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von FAIR WOHNEN in Anlehnung an die nachfolgenden Bedingungen. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges von FAIR WOHNEN oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
    • Tritt der Mieter vor dem 28. Tag vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so entsteht für ihn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des vereinbarten Übernachtungspreises, mindestens jedoch je Apartment ein Betrag von € 50,00.
    • Bei einem Rücktritt innerhalb von 28 bis 8 Tagen vor Mietbeginn entsteht eine Bearbeitungs- und Stornogebühr in Höhe von 50%, bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen bis 24 Stunden vor Mietbeginn in Höhe von 80% des vereinbarten Übernachtungspreises; mindestens jedoch je Apartment ein Betrag von € 100,00.
    • Bei Nichtantritt der Reise ohne FAIR WOHNEN davon in Kenntnis zu setzen oder Absage kurzfristiger als 24 Stunden vor Anreise wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr in voller Höhe des vereinbarten Übernachtungspreises berechnet. Tritt ein Mieter während des verbindlich gebuchten Aufenthaltes vom Mietverhältnis zurück, so werden keine, auch nicht anteilige, Übernachtungskosten von FAIR WOHNEN erstattet.
    • FAIR WOHNEN hat das Recht, den konkreten Schaden gemäß § 651 i.BGB analog zu berechnen, wen eine anderweitige Vermietung nicht möglich gewesen ist.
    • Sofern das Mietobjekt anderweitig und in vollem Zeitumfang vermietet werden konnte, ermäßigt sich die Bearbeitungs- und Stornogebühr auf 15% des Mietpreises, die Gebühr beträgt aber mindestens € 50,00 je Apartment. Der Mieter ist berechtigt nachzuweisen, dass FAIR WOHNEN niedrigere Kosten entstanden sind.
  1. RÜCKTRITT DURCH FAIR WOHNEN
    • Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist FAIR WOHNEN in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von FAIR WOHNEN auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von FAIR WOHNEN gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist FAIR WOHNEN ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (siehe auch 2.1).
    • Ferner ist FAIR WOHNEN berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von FAIR WOHNEN nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, FAIR WOHNEN begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von FAIR WOHNEN in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von FAIR WOHNEN zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
    • FAIR WOHNEN hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5. Bei berechtigtem Rücktritt durch FAIR WOHNEN entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
    • Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments. FAIR WOHNEN ist aber bemüht Wünsche des Kunden weitestgehend zu berücksichtigen.
    • Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn diese wurde schriftlich durch FAIR WOHNEN bestätigt.
    • Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann FAIR WOHNEN über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, FAIR WOHNEN nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
    • Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen in die Mieteinheit aufzunehmen, als in der jeweiligen Buchungsbestätigung angegeben sind. Bei Verletzung dieser Regelung ist FAIR WOHNEN berechtigt, den Mietvertrag aufzuheben und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
    • FAIR WOHNEN vermietet eingerichtete Apartments. Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die während der Mietdauer durch Verschulden des Mieters an der Mietsache entstehen, hat der Mieter zu ersetzen.
    • Setzt sich ein Mieter über das Rauchverbot in einem Nichtraucher-Apartment hinweg, so behält sich FAIR WOHNEN das Recht vor Maßnahmen auf Kosten des Mieters zu ergreifen, um entstandene Schäden zu beheben (z.B. Reinigung sämtlicher Gegenstände und Textilien durch eine Fremdfirma etc.). Der durch die Aufbereitung des Apartments für FAIR WOHNEN entstandene Schaden durch Mietausfall ist ebenfalls durch den Mieter (Vertragspartner) zu tragen.
  1. HAFTUNG DURCH FAIR WOHNEN
    • FAIR WOHNEN haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von FAIR WOHNEN zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von FAIR WOHNEN auftreten, wird FAIR WOHNEN bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    • Wir weisen darauf hin, dass die Haftung von FAIR WOHNEN für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der von unseren Gästen eingebrachten Sachen nach § 702 BGB auf das Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag gesetzlich beschränkt ist, höchstens jedoch auf EUR 3.500,00, für Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten höchstens auf EUR 800,00.
    • Zur Aufrechterhaltung von Schadensersatzansprüchen gegenüber FAIR WOHNEN besteht eine Pflicht zur unverzüglichen Schadensmeldung durch den Gast.
    • Für die unbeschränkte Haftung von FAIR WOHNEN gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    • Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem FAIR WOHNEN-Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem FAIR WOHNEN-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet FAIR WOHNEN nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen von FAIR WOHNEN.
  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die FAIR WOHNEN-Aufnahme sollen schriftlich und durch beide Parteien bestätigt erfolgen. Einseitige Änderungen und/ oder Ergänzungen sind unwirksam.
    • Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg.
    • Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- u. Wechselstreitigkeiten – ist im kfm. Verkehr der Sitz von FAIR WOHNEN – hier Hamburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von FAIR WOHNEN.
    • Es gilt deutsches Recht.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die FAIR WOHNEN-Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihren wirtschaftlichen Sinngehalten in rechtlich zulässiger Weise entspricht. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand Januar 2021 – Änderungen vorbehalten

FAIR WOHNEN

Für Druckfehler und Irrtümer übernimmt FAIR WOHNEN keine Haftung.